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   BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62   

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https://dejure.org/1962,321
BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62 (https://dejure.org/1962,321)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1962 - VII P 4.62 (https://dejure.org/1962,321)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1962 - VII P 4.62 (https://dejure.org/1962,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG für das Land Niedersachsen § 26

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 168
  • DVBl 1963, 183
  • BB 1963, 140
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62
    Danach seien an den personalvertretungsrechtlichen Begriff der Gewerkschaft keine anderen Anforderungen zu stellen als im Arbeitsrecht; nur Tariffähigkeit und Streikwilligkeit seien unter den Verbänden der Beamten nicht zu fordern, da dies mit ihrem Wesen unvereinbar wäre (BVerwG, Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 -).

    Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, daß über den Begriff der Gewerkschaft - auch im personalvertretungsrechtlichen Sinne - eine gefestigte Rechtsprechung besteht, daß sich auch der VII. Senat in seinem Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII P 4.57 - auf den Boden dieser Rechtsprechung gestellt hat und daß im Bereich des Personalvertretungsrechts - soweit es sich um Beamtenorganisationen handelt - mit Ausnahme der Tariffähigkeit und der Streikbereitschaft die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie auf dem Gebiete des Arbeitsrechts.

  • RG, 22.10.1937 - II 58/37

    1. Gilt für die stille Gesellschaft § 723 BGB. nur, soweit er das Verbot des

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62
    Daß die Auslegung einer Vereinssatzung der revisionsrichterlichen Nachprüfung unterliegt, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. RGZ 156, 129 [133]; 159, 321 [326]; BGHZ 9, 225 [229] und Baumbach, Anm. E zu § 550 ZPO).
  • BGH, 16.04.1953 - IV ZR 232/52

    Schuldausspruch bei Heimtrennungsklage

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62
    Daß die Auslegung einer Vereinssatzung der revisionsrichterlichen Nachprüfung unterliegt, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. RGZ 156, 129 [133]; 159, 321 [326]; BGHZ 9, 225 [229] und Baumbach, Anm. E zu § 550 ZPO).
  • RG, 25.01.1939 - II 94/38

    1. Zur Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft mbH. 2. Kann der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62
    Daß die Auslegung einer Vereinssatzung der revisionsrichterlichen Nachprüfung unterliegt, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. RGZ 156, 129 [133]; 159, 321 [326]; BGHZ 9, 225 [229] und Baumbach, Anm. E zu § 550 ZPO).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Der Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts umfasst daher auch alle auf überbetrieblicher Grundlage errichteten Berufsorganisationen der Beamten, die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel derselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen (vgl. Beschluss vom 23. November 1962 - BVerwG 7 P 4.62 - BVerwGE 15, 168 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für

    BVerwG, Beschlüsse vom 23.11.1962 - 7 P 4.62 -, BVerwGE 15, 168, sowie vom 8.11.1957 - 7 P 7.57 -, VwRspr.

    BVerwG, Beschluss vom 23.11.1962 - 7 P 4.62 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 25.2.1957 - 5 B 590/56 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 30.3.1988 - HPV TL 712/87 -, a.a.O.; Fischer/Goeres (Hrsg.), Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Bd. V, Teil 2, Stand: Juli 2005, K § 2 Rn. 16; Faber, a.a.O., § 2 Rn. 53. .

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Der Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts umfasst daher auch alle auf überbetrieblicher Grundlage errichteten Berufsorganisationen der Beamten, die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel derselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen (vgl. Beschluss vom 23. November 1962 BVerwG 7 P 4.62 BVerwGE 15, 168 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Der Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts umfasst daher auch alle auf überbetrieblicher Grundlage errichteten Berufsorganisationen der Beamten, die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel derselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen (vgl. Beschluss vom 23. November 1962 BVerwG 7 P 4.62 BVerwGE 15, 168 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Der Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts umfasst daher auch alle auf überbetrieblicher Grundlage errichteten Berufsorganisationen der Beamten, die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel derselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen (vgl. Beschluss vom 23. November 1962 BVerwG 7 P 4.62 BVerwGE 15, 168 ).
  • VG Aachen, 20.01.2005 - 16 K 2843/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer erfolgten Wahl zum örtlichen Personalrat bei

    Unter Gewerkschaften versteht man alle auf überbetrieblicher Grundlage geschaffenen Vereinigungen von Bediensteten (Beamte, Angestellte, Arbeiter), die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel desselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen, vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23. November 1962 - VII P 4.62 -, BVerwGE 15, 168; OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 1994 - 1 B 910/94.PVL -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.

    Dies gilt grundsätzlich für alle Gewerkschaften, denn der gewerkschaftliche Begriff im Personalvertretungsrecht ist kein anderer als derjenige auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962, a. a. O.; Dietz/Richardi, Bundespersonalvertretungsgesetz I. Band, 2. Aufl., § 2 Rdnr. 32.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09

    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der

    Zu den wahlanfechtungsbefugten Gewerkschaften im Sinne von § 22 PersVG Berlin zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsverbände der Beamten (vgl. grundlegend Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 - BVerwG VII P 4.62 - BVerwGE 15, 168, 169).
  • BVerwG, 21.06.2023 - 5 PB 8.22

    Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs i.R. der Beschwerde gegen die

    Überdies und jedenfalls setzt sie sich nicht damit auseinander, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das begriffsbestimmende Merkmal des Zwecks einer Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts, ihre Mitglieder gegenüber dem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen, auf die Satzung des betreffenden Vereins abzustellen ist, die grundsätzlich aus sich selbst heraus auszulegen ist, und es für die Beurteilung dieses Vereinszwecks auf sonstige Umstände nicht ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962 - 7 P 4.62 - BVerwGE 15, 168 ).
  • VG Arnsberg, 09.12.2005 - 21 K 4082/04

    Gültigkeit einer Wahl zum Personalrat; Abgrenzung von Wahlbereichen;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 23. November 1962 - VII P 4.62 -, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 15, 168 (169).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

    Der Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts umfasst daher auch alle auf überbetrieblicher Grundlage errichteten Berufsorganisationen der Beamten, die auf freiwilligem Zusammenschluss ihrer Mitglieder beruhen, unabhängig vom Wechsel derselben sind und weder unmittelbar noch mittelbar durch den Staat oder anderweitig durch öffentliche Mittel unterstützt werden, daher unabhängig von der Gegenseite sind und deren Zweck darauf gerichtet ist, ihre Mitglieder gegenüber ihrem Dienstherrn bei der Gestaltung der dienstrechtlichen Beziehungen zu vertreten und sich für ihre wirtschaftlichen Belange einzusetzen (vgl. Beschluss vom 23. November 1962 - BVerwG 7 P 4.62 - BVerwGE 15, 168 [BVerwG 23.11.1962 - VII P 4/62]).
  • VG Arnsberg, 09.12.2005 - 21 K 4094/04

    Ausgestaltung der Gültigkeit einer durchgeführten Wahl zum Gesamtpersonalrat beim

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